Aufzug warten: Was Sie beachten sollten
Bei der Instandhaltung von Aufzügen muss in regelmäßigen Abständen eine Inspektion sowie eine Wartung erfolgen. Um sich abzusichern, sollte unbedingt ein Wartungsvertrag geschlossen werden. Entscheidend hierbei ist jedoch der Inhalt des Vertrags. Der Grund dafür ist, dass viele Firmen versuchen einen an sich zu binden, und zwar auf Lebenszeit. Dies bedeutet, dass man nach der Unterzeichnung des Vertrags nicht mehr die Firma wechseln kann, um beispielsweise eine bessere Leistung oder einen günstigeren Preis zu erhalten. Bedenken Sie, dass es keine festen Verträge gibt. Sie können somit immer individuell bestimmte Dinge vereinbaren und diese zusätzlich in den Vertrag aufnehmen oder bestehende Vereinbarungen aus dem Vertrag entfernen. Es ist außerdem empfehlenswert zu vereinbaren, dass der Vertrag nach einer bestimmten Zeit abläuft, sodass Sie entsprechend die Firma auch wechseln können.
Ansonsten sollten Sie auch ein Aufzugsbuch führen. In diesem werden unterschiedliche Dinge, wie die Wartungsunterlagen, ein Notfallplan, Prüfaufzeichnungen und beispielsweise Abnahmeunterlagen aufgeführt. Auch Kontroll- und Wartungsberichte sind enthalten. Um einen Aufzug zu warten, muss weiterhin darauf geachtet werden, dass dies gemäß EN 13015 erfolgen muss. Die Regelungen besagen beispielsweise, dass für eine ordnungsgemäße Wartung und Instandhaltung der Firma Zugang zu allen Software-Hardwaremodulen gewährt werden muss.
Die Grundwartung
Bei dieser Wartung erfolgt eine Sichtprüfung. Zudem findet eine Einstellung und Schmierung der beweglichen Teile in einem Aufzug statt. Reparaturen werden hierbei noch nicht durchgeführt und müssen gesondert in Auftrag geben. Die Grundwartung erfolgt außerdem unabhängig eines Vertrags. Sie können hierfür somit spontan eine Firma wählen und beauftragen.
Die Vollwartung
Hierbei werden Verträge abgeschlossen, die meistens eine Laufzeit von zehn Jahren haben und ohne rechtzeitige Kündigung für weitere zehn oder fünf Jahre weiterlaufen. Sie können die Laufzeit aber auch individuell vereinbaren. Die Leistungen dieser Wartung umfassen den Ersatz von Verschleißteilen, Reparaturen und die Behebung von Störungen. Wichtig zu erwähnen ist hierbei, dass das Risiko für jegliche Schäden an den Aufzügen von der Aufzugfirma zu tragen ist.
Möchte man einen Aufzug warten lassen ist außerdem empfehlenswert, vor dem Abschluss eines Vollwartungsvertrags genau abzuklären, welche Leistungen in dem Vertrag enthalten sind. Nicht jeder Vertrag ist nämlich gleich. Häufig fehlen nicht nur bestimmte Dinge, der Vertragspartner schließt auch bestimmte Dinge aus dem Vertrag aus. Beachten Sie zudem, dass es bei dem Vertrag inhaltlich meist nur um die Funktionalität des Aufzugs geht und nicht um die Verfügbarkeit. Aufzüge können somit prinzipiell funktionieren, wenn es jedoch einen Stromausfall gibt, sind sie nicht verfügbar. Diese Verfügbarkeit wird somit nicht von Ihrem Vertragspartner gewährleistet. Auch eine Modernisierung nach 25 Jahren ist mit weiteren Kosten verbunden und wird trotz eines Vertrags nicht kostenlos durchgeführt.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Cay Aufzugstechnik GBR.